Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Wasserschutzgebiet
Unsere Anlage befindet sich in der Schutzzone III des Wasserschutzgebietes Süderelbmarsch/Harburger Berge.
Für uns bedingt dies in erster Linie, dass nur Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden dürfen, die keine Wasserschutzgebietsauflage (W-Auflage) haben.
Der Verkäufer ist bitte auf diesen Umstand hinzuweisen, damit er die korrekten Pflanzenschutzmittel anbieten kann.
Bienenschutzbereich
Nahezu 80% unserer Nutz- und Zierpflanzen werden durch die Biene bestäubt. Deshalb wird die Biene vor einem ihrer größten Feinde per Gesetz geschützt: den Pflanzenschutzmitteln.
Insbesondere die Insektizide können derart auf Bienenvölker einwirken, dass Erkrankungen ausgelöst werden, die ein Bienenvolk schwächen oder sogar zum Absterben des Bienenvolkes führen können.
Im Umkreis von 60 Metern um die Bienenstöcke ist die Ansammlung von Bienen offensichtlich besonders hoch. Deshalb dürfen in diesem Umkreis bienengefährliche Pflanzenschutzmittel grundsätzlich nur mit Zustimmung des Imkers und außerhalb der Zeit des täglichen Bienenfluges (Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang) angewendet werden.
Unser Imker, Herr Alexander Holland, ist erreichbar unter: 7 87 92 52
Aber auch für die im weiteren Umkreis liegenden Parzellen gibt es bei der Anwendung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel Restriktionen. Bitte genau auf die Packungsbeilagen achten!!


