/***/
  • Increase font size
  • Default font size
  • Decrease font size
Start Rund um die Parzelle zur Entsorgung

Fragen zur Entsorgung                                                      

von Chemikalien unbelastetes Abwasser kann über den Kompost entsorgt werden. Achten Sie aber bitte darauf, dass der Kompost nicht vernässt, um Faulprozesse zu vermeiden. Zudem muss der Kompost weit genug von den Entwässerungsgräben entfernt stehen, damit das Sickerwasser nicht einfließen kann. Alle anderen Abwasser müssen der städtischen Kanalisation zugeführt werden. Der Verein hat hierzu am Vereinshaus eine Abkippstation eingerichtet. Dort kann dieses Abwasser entsorgt werden.

Die Abkippstation, mit angeschlossener Toilette, befindet sich neben dem Vereinshaus. Wir bitten die Vereinsmitglieder und ihre Gäste diesen Raum einem sauberen und aufgeräumten Zustand zu belassen. Nach dem Benutzen der Abkippstation ist unbedingt der Fußboden zu wischen!!! (Spritze und Abzieher liegen hierfür bereit, Lappen bitte mitbringen).

Nachdem im Oktober das Wasser abgestellt wurde, wird auch die Abkippstation für die Benutzung gesperrt

Auf gar keinen Fall dürfen Schmutzwasser jeglicher Art in die Entwässerungsgräben geleitet werden. Ebenso wenig dürfen Abwasser jeglicher Art über Sickergruben entsorgt werden.

Diese Frage ist nur in Abhängigkeit vom Toilettentyp zu beantworten. Es gibt die unterschiedlichsten Modelle, die mit einem Plumps-Klo aus vergangenen Zeiten überhaupt nicht mehr gemein haben. Die Forschung auf diesem Gebiet ist weit fortgeschritten. Es gibt Chemietoiletten, Mobiltoiletten(Eimertoiletten), Trockentoiletten(Rindenschrot- und Trenntoiletten). Nähere Informationen zu den einzelnen Typen finden sie hier.

Der Inhalt von Chemie-Toiletten darf ausschließlich über die Abkippstation entsorgt werden. Der Inhalt von Mobil- oder Trockentoiletten kann über den Kompost entsorgt werden. Hier ist jedoch zu beachten, dass der Kompost ausschließlich für Zierpflanzen benutzt wird. Gegebenenfalls sollte hierfür ein eigener Kompost angelegt werden.

Das Entsorgen der Fäkalien über Sickergruben, Vergraben usw. ist untersagt. Es dürfen ausschließlich die oben genannten Toilettentypen auf der Parzelle benutzt werden. Der Einbau einer Wasserspül- oder Zerhackertoilette ist untersagt. Wer sich für keinen der angebotenen Toilettentypen begeistern kann, hat immer noch die Möglichkeit über die in der Abkippstation eingebauten Toilette.

Der Verein hat am Vereinshaus einige Müll-Container für Hausmüll bereit gestellt. Über diese Container kann der normale Hausmüll entsorgt werden. Bitte bedenken sie, dass sich 178 Parzellen diese Container teilen. Sperrmüll entsorgen sie bitte über den Recycling-Hof in Neuwiedenthal

Horten sie ihren Sperrmüll auf keinen Fall auf der Parzelle. Haben sie kein Fahrzeug um ihren Müll zu transportieren sprechen sie ihre Nachbarn an. Sie sind bei der Lösungsfindung bestimmt behilflich.

Genauso darf kein Müll/Abfall neben die Container gestellt werden, wenn diese bereits voll sind.

Bei Verstoß wird lt. Beschluss der Mitgliederversammlung ein Bußgeld von 30 Euro erhoben.

Für Glas hat die Stadtreinigung am Haupteingang mehrere Glascontainer aufgestellt einige Zeitgenossen benutzen diese frei zugänglichen Glascontainer um ihren restlichen Müll im Umkreis loszuwerden. Sollten sie so jemanden beobachten, so geben sie bitte das Kfz-Kennzeichen an Polizei oder Vorstand weiter. Bedenken sie, dass das angelockte Ungeziefer auch in ihren Garten eindringen kann.

Gartenabfälle sind grundsätzlich über den eigenen Kompost zu entsorgen. Hinweise zu Kompostierung finden sie hier. Ausschließlich mit Schaderregern belastete Unkräuter oder Wurzelunkräuter entsorgen sie bitte über den Hausmüll. Gartenabfälle, die für den Kompost zu groß sind können entweder geschreddert werden oder sie sind dem Recyclinghof zuzuführen.

Für stärkeres Holz organisieren wir regelmäßig einen Schreddertermin. Nutzen sie diesen!! Dieser Schreddertermin ist nicht mit den Schredderarbeiten während der Gemeinschaftsarbeit zu verwechseln. Mal eben sein Schreddergut dazustellen ist gegenüber den Vereinsmitgliedern unfair und kann daher auch nicht geduldet werden.

Ansonsten besteht immer noch die Möglichkeit den Schredder für 6 Euro/Tag auszuleihen.

Sprechen sie unseren Gerätewart an.

Ihr Schreddergut verwerten sie auf der Parzelle, z.B. als Mulchschicht oder Wegebelag.

Die Entsorgung von Gartenabfällen im Vereinsgelände oder sonstwo in der Landschaft ist untersagt

 

Blume des Tages - Jeden Tag ein neuen Foto
Blumenbild des Tages

Vereinshaus geöffnet am 20.05.2012

nächste Gemeinschaftsarbeit Parzelle 87 bis 179  19.05.2012


Design by i-cons.ch / etosha-namibia.ch