Ruhezeiten
Jedes Vereinsmitglied möchte seine Parzelle in Ruhe bewirtschaften, geniessen und auch in geselliger Rund beisammen sitzen können.
Deshalb ist die gegenseitige Rücksichtnahme für ein harmonisches Vereinsleben unabdingbar. Wir haben uns daher alle verpflichtet Ruhe und Ordnung zu halten und alles zu unterlassen, was zu Unzuträglichkeiten führt und dem Gemeinschaftsleben zuwiderläuft. Zudem sind wir alle gehalten, die Verordnung zur Bekämpfung gesundheitsgefährdenden Lärms (LärmVO) einzuhalten.
Wir Mitglieder sind auch für das Verhalten unserer Besucher verantwortlich.
Nachfolgende Regeln sind GANZJÄHRIG unbedingt einzuhalten.
| Mittagsruhe | 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr | ||
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| Nachtruhe | 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr |
sind möglichst zügig durchzuführen und auf das für die Bewirtschaftung der Parzelle erforderliche Maß zu beschränken. Ab 19:00 Uhr sind sie gänzlich einzustellen.
Die Benutzung Geräte darf noch bis 20:00 Uhr andauern.
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An sind lärmende Arbeiten, auch mit geräuscharmen Geräten, gänzlich untersagt. |
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