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Start Rund um die Parzelle zu Ruhezeiten

GF_RuheRuhezeiten                                              

Jedes Vereinsmitglied möchte seine Parzelle in Ruhe bewirtschaften, geniessen und auch in geselliger Rund beisammen sitzen können.

Deshalb ist die gegenseitige Rücksichtnahme für ein harmonisches Vereinsleben unabdingbar. Wir haben uns daher alle verpflichtet Ruhe und Ordnung zu halten und alles zu unterlassen, was zu Unzuträglichkeiten führt und dem Gemeinschaftsleben zuwiderläuft. Zudem sind wir alle gehalten, die Verordnung zur Bekämpfung gesundheitsgefährdenden Lärms (LärmVO) einzuhalten.

Wir Mitglieder sind auch für das Verhalten unserer Besucher verantwortlich.

Nachfolgende Regeln sind GANZJÄHRIG unbedingt einzuhalten.

Mittagsruhe   13:00 Uhr bis 15:00 Uhr  
Nachtruhe   20:00 Uhr bis 07:00 Uhr  

Lärmende Arbeiten sind möglichst zügig durchzuführen und auf das für die Bewirtschaftung der Parzelle erforderliche Maß zu beschränken. Ab 19:00 Uhr sind sie gänzlich einzustellen.

Die Benutzung geräuscharmer Geräte darf noch bis 20:00 Uhr andauern.

An Sonn- und Feiertagen sind lärmende Arbeiten, auch mit geräuscharmen Geräten, gänzlich untersagt.

 

Blume des Tages - Jeden Tag ein neuen Foto
Blumenbild des Tages

Vereinshaus geöffnet am 20.05.2012

nächste Gemeinschaftsarbeit Parzelle 87 bis 179  19.05.2012


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